Allgemeine Geschäftsbedingungen von A bis Z
Anmeldung Törn / Charter
Eine Törn- oder Charteranmeldung wird bei SAILAWAY Yachtsport nur in schriftlicher Form anerkannt. Deine Anmeldung wird mit dem Eingang der online-Buchung in unserem Maileingang bzw. des unterschriebenen Formulars verbindlich. Der Eingang deiner Anmeldung wird von SAILWAY Yachtsport schriftlich bestätigt. Mit deiner Törn- oder Charteranmeldung erkennst du die Geschäftsbedingungen von SAILAWAY Yachtsport an.
Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur schriftlich (auch fernschriftlich / elektronisch) möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars oder der online Buchung verbindlich, SAILAWAY bestätigt diesen Eingang schriftlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
Ausfall des Törns
SAILAWAY Yachtsport kann einen Törn vor Beginn absagen, wenn dessen Durchführung durch unvorhergesehene Umstände unmöglich oder gefährdet wird und diese bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Solche unvorhersehbaren Umstände können u.a. eine zu geringe Teilnehmerzahl für den jeweiligen Törn sein oder ein technischer Ausfall des Schiffes oder Ersatzschiffes (z.B. durch Havarie, Blitzschlag, schweres Wetter). Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Bordkasse
Um das Einkaufen vor Törnstart und während des Törns möglichst unkompliziert zu gestalten, wird beim ersten Treffen an Bord eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Crewmitglieder außer dem Skipper einen festen Betrag für Verpflegung, Hafengebühren und Diesel (ca. 150 € / Person / Woche) sowie für Gaspauschale (30 €) und Endreinigung (90 €) einzahlen. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt.
Buchung
Mit deiner (online-)Buchung gibst du bei SAILAWAY Yachtsport eine verbindliche Törnanmeldung ab.
Buchungsumfang
Auf dem von dir gebuchten Ausbildungs- oder Mitsegeltörn bist du Crew-Mitglied. Zusammen mit den anderen Crew-Mitgliedern und dem von SAILAWAY Yachtsport eingesetzten Skipper wirst du dich aktiv an Bord einsetzen. Dein Einsatz ist getreu unserem Motto „die Crew segelt das Schiff“ ausdrücklich erwünscht und von uns für das Gelingen des Törns bei jedem Wetter und in jeder Situation auch so vorgesehen.
Crew und Skipper sind sich bewusst, dass Segeln eine sportliche Angelegenheit ist und die bei einem Ausbildungs- oder Mitsegeltörn auftretenden Probleme von allen gemeinsam durch eine aktive Mitarbeit und mit Flexibilität gemeistert werden können. Bei notwendigen Reparaturen oder der Behebung von Havarien ist deine Mithilfe, unter Anleitung und im Rahmen deiner Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten unverzichtbar. In diesem Zusammenhang können unvorhersehbare Situationen auch zu nicht geplanten Hafenaufhalten führen.
Zum aktiven Einsatz gehören auch das „Klar Schiff-Machen“ vor dem Auslaufen oder nach dem Einlaufen in einen Hafen, das Einkaufen der Verpflegung und die Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit Küchendienst und Aufräumen unter Deck.
Unsere Yachten sind von der BG Verkehr abgenommen und werden vor jeder Saison technisch komplett geprüft. Damit garantieren wir Euch, dass der sicherheitstechnische und nautisch-seemännische Ausrüstungsstandard nicht nur von uns, sondern auch von amtlicher Seite stets überprüft wird. Trotzdem übernehmen wir keine Garantie für technische Schwierigkeiten, die sich im laufenden Saisoneinsatz ergeben, wie z.B. den Ausfall elektronischer Geräte. Crew und Skipper handeln in solch unvorhersehbaren Situationen im Sinne der klassischen Seemannschaft und führen auch nach dem Ausfall technischer und elektronischer Ausrüstungsteile und unter schwierigen Bedingungen das Schiff mit sicherer und entschlossener Haltung.
Die im Internet beschriebene oder vor Törnantritt besprochene Reiseroute wird von SAILAWAY und den von uns eingesetzten Skippern je nach Wind- und Wetterbedingungen entsprechend angepasst und ist somit nur als Empfehlung zu verstehen. Crew und Skipper können während des Törns Ideen und Vorschläge für die Reiseroute einbringen, die Entscheidung für oder gegen eine Törnabschnitt unterliegt letztendlich dem Skipper, der nach seemännischen und nautischen Bedingungen abschließend entscheidet. In diesem Zusammenhang können auch zusätzliche Nachtfahrten zum Erreichen des bestmöglichen Törnziels nötig werden.
Endreinigung
Nach Törnende sorgt ein professionelles Reinigungsteam dafür, dass unsere Yachten für die nächsten Törns wieder "Klar Schiff" sind. Die Endreinigung ist obligatorisch und von der Crew aus der Bordkasse zu zahlen. Doch bevor Schrubber, Putzlappen und Reinigungsmittel zum Einsatz kommen können, heißt es für die "alte" Crew, Schapps und Kühlschrank aufzuräumen, verderbliche Lebensmittel und Leergut mitzunehmen, Pütt und Pann abzuwaschen und den Fußboden "besenrein" zu hinterlassen.
Gesundheitszustand und persönliche Fitness vor Törnantritt
Mit deiner Törn- bzw. Charteranmeldung erklärst du gegenüber SAILAWAY Yachtsport, dass du mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen kannst und nicht an ansteckenden Krankheiten leidest. Solltest du Medikamente benötigen und / oder eine chronische Erkrankungen haben, bist du verpflichtet, dies SAILAWAY Yachtsport vor Törn- oder Charterantritt mitzuteilen, damit dir im Notfall schnellstmöglich geholfen werden kann. Unsere Skipper haben die Verantwortung für Schiff und Crew und sind deshalb von SAILAWAY Yachtsport bemächtigt, Personen von Törns auszuschließen, wenn die körperliche Fitness bzw. der Gesundheitszustand einer Person eine Gefährdung für die übrigen Crewmitglieder und eine schwerwiegende Beeinträchtigung für den weiteren Törnablauf darstellen.
Je nach Fahrtgebiet bzw. Wind- und Wetterbedingungen kann Segeln sehr anstrengend sein und das Verletzungsrisiko steigen, deshalb trägt jeder Törnteilnehmer dieses Bordrisiko selbst. Schadenersatz kann nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder SAILAWAY Yachtsport verlangt werden.
Gewährleistung
Kann SAILAWAY Yachtsport die vereinbarte Yacht nicht zur Verfügung stellen, ist der Teilnehmer ohne Einschränkung seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, eine zumutbare Ersatzyacht als Abhilfe zu akzeptieren.
Haftung
SAILAWAY Yachtsport haftet grundsätzlich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen haftet SAILAWAY Yachtsport auch für leichte Fahrlässigkeit, allerdings nur bis zur Höhe des dreifachen Törnpreises. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn SAILAWAY Yachtsport für den entstandenen Schaden allein wegen eines - auch grob fahrlässigen oder vorsätzlichen - Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Körperschäden haftet SAILAWAY Yachtsport unbegrenzt.
Kommunikation vor Törnbeginn
Rechtzeitig eine Woche vor Törnbeginn erhälst du von SAILAWAY Yachtsport eine Mail mit den weiteren Infos zum Törnstart und dein Skipper meldet sich bei dir, um letzte Details abzusprechen (u.a. Einkauf für Verpflegung).
Mindestteilnehmerzahl für unsere Veranstaltungen
Die Mindestteilnehmerzahl für unsere Ausbildungs- und Mitsegeltörns liegt bei 3 Mitseglern. Auch unsere Kurztrainings finden bei mindestens 2 Teilnehmern statt.
Die Kompaktkurse in der Nebensaison finden mit einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt.
Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält SAILAWAY Yachtsport sich das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall wirst du mindestens 4 Wochen vorher benachrichtigt. Der vereinbarte Törnpreis wird dir in diesem Fall zurückerstattet. Reisekosten werden nicht erstattet.
Parkplätze
Zum Be- und Entladen deines Autos kannst du kurz in den Hafen fahren, dein Auto kannst du anschließend auf dem öffentlichen Großparkplatz „Tempest“ kostenlos parken.
Prüfungen beim DSV bzw. DMYV
Wenn du nach deinem Ausbildungstörn oder deinem 3-Tage-Kompaktkurs eine Prüfung ablegen möchtest, meldet dich SAILAWAY Yachtsport vorab beim jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse zur Prüfung an. Für ausfallende oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen bzw. für den Ablauf der Prüfungen übernimmt SAILAWAY Yachtsport keine Haftung.
Alle Prüfungen werden durch SAILAWAY Yachtsport oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann SAILAWAY Yachtsport keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.
Reiserücktrittsversicherung
Im Zusammenhang mit deiner verbindlichen Buchung kannst du eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Möchtest du von deiner Törnbuchung zurück treten, muss der Reiserücktritt schriftlich an SAILAWAY Yachtsport erfolgen. Die genauen Zahlungsmodalitäten bei einem Reiserücktritt findest du unter Stornierung einer Buchung.
Rücktritt von einer Prüfung
Du kannst von einer Prüfung zurücktreten. Für den Prüfungsausschuss gilt dann “Prüfling nicht erschienen” und die Prüfungsgebühren verfallen.
Seesack
Ein Segeltörn macht nur dann richtig Spaß, wenn man für alle Wetterlagen richtig angezogen ist. Auf dem Wasser ist es oft auch etwas kälter als an Land. Deshalb gehören Gummistiefel, Bordschuhe mit heller (!) Sohle, Segeljacke- und Segelhose (wasserdicht), Mütze, Handschuhe und Fleece-Bekleidung neben deinen Lieblingsstücken, genügend Wechselklamotten und deinem Ausweis auf jeden Fall in den Seesack (bitte keine Koffer, an Bord ist der Stauraum begrenzt). Fehlende Segelbekleidung und Gummistiefel für deinen Törn kannst du auch im Laden von SAILAWAY Yachtsport, direkt im Hafen kaufen. Du solltest auch 2 Geschirrtücher für die Kombüse einpacken. Für deine Koje brauchst du einen Schlafsack, ein Bettlaken (80x200cm) und ein kleines Kissen.
Skippers Wort
Ausbilder und Skipper von SAILAWAY Yachtsport sind im Rahmen der Ausbildungs- und Mitsegeltörns den Törnteilnehmern gegenüber in allen seemännischen und navigatorischen Belangen weisungsbefugt. Werden die Weisungen von unseren Ausbildern und Skippern nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss vom Ausbildungs- oder Mitsegeltörn führen. Die Rückfahrtkosten trägt der Törnteilnehmer in diesem Falle selbst, eine Kostenerstattung für die restlichen Törntage erfolgt nicht.
Start- und Zielhafen
Sollten Wind- und Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Ereignisse die Törnplanung durcheinander wirbeln, können im Einzelfall andere Start- und Zielhäfen bzw. abweichende Zeiten des Törnbeginn bzw. -endes vereinbart werden. Die vorgesehene Törnplanung ist insoweit nicht rechtsverbindlich, als von ihr im Rahmen seemannschaftlich erforderlicher Entscheidungen und als Bestandteil des Vertrages abgewichen werden kann
Stornierung deiner Buchung
Du kannst deinen Vertrag mit SAILAWAY Yachtsport jederzeit kündigen. SAILAWAY Yachtsport kann in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe des Törnpreises unter Abzug der aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen sowie seiner Einnahmen durch anderweitige Verwendung des Platzes beanspruchen. Dem Teilnehmer steht der Beweis offen, dass der dem Veranstalter durch die Kündigung des Vertrages im Einzelfall entstandene Schaden die Pauschalsätze unterschreitet.
Rücktritt bis zum 45. Tag v. Reiseantritt 20% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen. Rücktritt bis zum 31. Tag v. Reiseantritt 30% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen. Rücktritt bis zum 21. Tag v. Reiseantritt 75% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen. Rücktritt bis zum 11. Tag v. Reisebeginn 90% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen. Danach 95% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen.
Törnbeginn und Törnende
Unsere 1- oder 2-wöchigen Ausbildungs- und Mitsegel-Törns beginnen samstags mit der Anreise bzw. dem "Check-in" bis 16 Uhr. Den Heimathafen bzw. Zielhafen laufen wir am Freitagabend an, von Bord geht es am Samstagvormittag um ca. 10 Uhr nach einer "besenreinen" Schiffsübergabe (siehe Endreinigung).
Die Anreise für unsere Kurztörns erfolgt am 1. Törntag bis 10:00 Uhr, der Kurztörn endet am letzten Törntag um 17:00 Uhr. Bei Wochenendtörns erfolgt die Anreise am Freitag bis 15 Uhr. Zurück sind wir sonntags bis 20 Uhr.
Törnroute
Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
Treffpunkt gelber SAILAWAY "Check-in" Wagen
Am Tag des Törnbeginns triffst du deine anderen Crewmitglieder und deinen Skipper am gelben SAILAWAY "Check-in" Wagen vor dem Hafenmeisterbüro im Olympiazentrum Schilksee. Unser Yachtstützpunkt ist am Steg 2, Nordbecken.
Umbuchung
Du möchtest deine Buchung auf einen anderen Törntermin und oder Kurs verschieben? Wenn du uns frühzeitig, bis zum 45. Tag vor dem Törn- oder Kurstermin darüber informierst, buchen wir dich gerne gegen eine Umbuchungsgebühr von 50,- € auf einen anderen Törn oder Kurs um, ansonsten gelten die AGB für Stornierungen.
Versicherung
Unser Yachten sind haft- und kaskoversichert, bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 € (bis 45 Fuß) bzw. 2.500 € (X 482) pro Einzelschaden, was der zu entrichtenden Kaution entspricht. Die anteilige Kaution wird nur im Schadensfall beim Skipper hinterlegt, Skipper und Crew tragen im Schadensfall die Selbstbeteiligung gemeinsam. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei der Teamarbeit entstanden oder lässt sich der Verursacher nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam.
Verspätung bei der Anreise
Für die pünktliche Anreise bist du als Törnteilnehmer selbst verantwortlich. SAILAWAY Yachtsport stellt dir das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Solltest du dich verspäten, sind SAILAWAY Yachtsport und dein Skipper davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Da der Skipper nicht verpflichtet ist, auf verspätete Teilnehmer zu warten, kann der Skipper in Absprache mit der restlichen Crew und in Abhängigkeit von Wind- und Wetterbedingungen entscheiden, ob auf verspätete Teilnehmer gewartet wird oder nicht. Die Folgen für die Verspätung triffst du alleine, ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung gegenüber SAILAWAY Yachtsport besteht nicht.
Zahlung des Törnpreises
Bei Vertragsabschluss zahlt der Teilnehmer 1/3, 30 Tage vor Törnbeginn weitere 2/3 des Törnpreises. Der Veranstalter stellt für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit sicher, dass dem Reiseteilnehmer die Vorauszahlungen und andere notwendige Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer infolge der Zahlungsunfähigkeit entstehen, erstattet werden und übersendet dem Reiseteilnehmer mit der Buchungsbestätigung einen entsprechenden Sicherungsschein.
Prüfungsgebühren sind in den Törnkosten nicht enthalten. Der Törnpreis enthält auch keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten.
Zeitplan
Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Witterungsbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann SAILAWAY Yachtsport keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.